Vorneweg: Fragen zum Honorar beantworte ich
Ihnen am liebsten am Telefon; dann ist es auch möglich, die
einzelne Situation anzuschauen und auch eindeutige Antworten zu Fragen
betreffend Teilübernahme der Kosten
durch die Krankenkassen zu geben.
Grundsätzliches
Ich bin "anerkannter Psychotherapeut" und Psychologe
(auch "nichtärztlicher Psychotherapeut") und Inhaber der kantonalen
Praxisbewilligung als Psychotherapeut; als solcher bin ich auf der Liste
anerkannter Psychotherapeut der Santé Suisse (ehemals: Konkordat Schweizerischer
Krankenkassen).
Wenn Sie innerhalb Ihrer Krankenkassen-Versicherung über eine Zusatzversicherung
verfügen, ist es möglich - betreffend eine Einzeltherapie - sich einen Teil
der Kosten über diese Zusatzversicherung rückvergüten zu lassen.
Hierzu mehr: Rückenfragen an mich ... oder an Ihre Krankenkasse!
Einzeltherapie:
Grundsätzlich gilt: der Ansatz für eine
Einzeltherapie ist ca. Fr. 160.- bis 170.- pro Sitzung.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten... wobei ich auf den Prozess achte....
sodass 50 Minuten manchmal auch 60 Minuten sind.
Hier gilt: wenn eine Einzel-Therapie nur an finanziellen Fragen scheitert, ist
das Aushandeln sozialer Abstufungen möglich.
Paartherapie:
Grundsätzlich gilt: der Ansatz für Paartherapie ist
ca. Fr. 180.- bis 190.- pro 50 Minuten. Eine Paar-Sitzung dauert in der Regel ca.
1.25 - 1.5 Stunden. Eine Paar- Sitzung kostet in der Regel ca. Fr. 270.- bis
285.- .
Auch hier gilt: wenn die Paar-Therapie nur an finanziellen Fragen scheitert, ist
das Aushandeln sozialer
Abstufungen möglich.
Supervision / Coaching:
Einzel-Coaching / Einzel-Supervision:
Einzel-Coaching / Einzel-Supervision: siehe Ansatz wie
Einzeltherapie.... eine Teilübernahme durch die
Krankenkassen ist selbstredend nicht möglich.
Team-Supervision / Team-Fall-Supervision:
Ansätze wie kantonale Regelung ... separate Verrechnung
der Wegpausschale